Steuervergünstigungen

Es liegt im Interesse der Allgemeinheit Denkmäler zu erhalten. Sie bewahren unsere Geschichte, Kultur und Vergangenheit und sind greifbare Zeitzeugen für kommende Generationen.

Um Denkmäler für die Zukunft zu bewahren, sind oft handwerklich besonders anspruchsvolle und damit kostenintensive Maßnahmen notwendig. Der deutsche Staat gewährt Denkmaleigentümern Steuervergünstigungen u. a. nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommenssteuergesetzes, um das Engagement zur Erhaltung von Denkmälern und bestimmten anderen Kulturgütern zu erleichtern.

Voraussetzungen für Steuervergünstigung

Beantragung der Steuervergünstigung

Gesetze und Verordnungen zum Nachlesen