Bau- und Kunstdenkmalpflege – Ziele und Aufgaben

Über 109 000 Bau- und Kunstdenkmäler, darunter knapp 875 Ensembles, sind derzeit in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet. Damit zählt Bayern zu den denkmalreichsten Bundesländern.


BERATUNG UND BETREUUNG AN ERSTER STELLE

Ob Kirchen, Burgen, Schlösser, Bauernhöfe oder Wohnhäuser – um denkmalgeschützte Gebäude auf Dauer zu erhalten, bedarf es großer Sachkenntnis und Erfahrung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind Ihre Ansprechpersonen in allen Fragen, die Bau- oder Kunstdenkmäler betreffen. Schwerpunkt ist die umfassende denkmalfachliche Beratung und Betreuung von privaten und öffentlichen Denkmaleigentümern zu Maßnahmen und Fördermöglichkeiten. Daneben gibt es Experten für

  • historische Gärten,
  • Orgeln,
  • historisches Glas,
  • Tragwerkplanung,
  • Barrierefreiheit und
  • energetische Sanierung.

Die Restauratorinnen und Restauratoren der angeschlossenen Werkstätten begleiten Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Sie arbeiten in den Fachbereichen Gemälde, Metall, Möbel, Skulptur, Stein, Textil und Wandmalerei.

Zur Abteilung gehört auch das Bayerische Fortbildungs- und Beratungszentrum für Denkmalpflege: das Bauarchiv Thierhaupten. Es besitzt eine umfangreiche Sammlung historischer Bauteile und bietet ein Seminar- und Beratungsangebot zu aktuellen Fragen der Denkmalpflege. Hier befinden sich auch die Werkstätten der Restaurierungsfachbereiche Holzkonstruktion und Bauglas sowie mineralische Baustoffe.

Stuckelement an Decke
© Foto_Forstner

DIE GEBIETSREFERENTEN

Die Gebietsreferentinnen und -referenten der Bau- und Kunstdenkmalpflege informieren und beraten Denkmaleigentümer, Bauherren, Investoren ebenso wie Kommunen und Behörden bei allen Vorhaben im Zusammenhang mit Bau- und Kunstdenkmälern.

Ihr Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Sie sind direkte Ansprechpersonen für private Denkmaleigentümer, für kommunale, staatliche und kirchliche Institutionen, für Architekten, Tragwerksplaner, Restauratoren, Kirchenmaler und ausführende Handwerksfirmen.
  • Sie kommunizieren mit den weiteren Experten des Landesamtes zu besonderen Fachthemen wie Barrierefreiheit oder Brandschutz.
  • Sie beraten bei Instandsetzungen vor Ort.
  • Sie beteiligen die Restaurierungswerkstätten des Landesamtes bei besonderen restauratorischen Maßnahmen.
  • Sie informieren über Finanzierungsmöglichkeiten – von der Bezuschussung bis hin zu steuerlichen Erleichterungen.
  • Sie beurteilen im Rahmen der regelmäßigen Sprechtage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden die aktuellen Bau- und Erlaubnisanträge. Ihre Stellungnahme fließt anschließend in die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.

Die Mitarbeitenden des Landesamtes für Denkmalpflege haben regionale Zuständigkeiten. Eine Person betreut mehrere Landkreise und/oder kreisfreie Städte.

Die richtige Ansprechperson für Ihre Region finden Sie hier

Bitte beachten Sie: Möchten Sie einen Termin mit Ihren zuständigen Gebietsreferentinnen- und referenten ausmachen, so wenden Sie sich dafür bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde in Ihrem Landratsamt oder in Ihrer Stadt.