Eine aufgehaltene Hand, über der ein Euro-Zeichen schwebt
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Zuschüsse bei Bodendenkmälern

Bezuschussung von Kosten archäologischer Ausgrabungen

Der Freistaat Bayern will private und kommunale Bauträger bei der Kostentragung archäologischer Ausgrabungen entlasten.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen ausschließlich die Förderung im Zusammenhang archäologischer Ausgrabungen zum Gegenstand hat und keine Aussagen zur Bau- und Kunstdenkmalförderung trifft.

Die neue Fördermöglichkeit basiert auf den zum 01.05.2025 in Kraft getretenen neuen Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Das Förderverfahren findet stets nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen statt.

1. Was wird gefördert?

Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten archäologischer Ausgrabungen ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten, wenn mit der archäologischen Maßnahme ab dem 01.05.2025 begonnen wurde.

2. Wer kann eine Förderung erhalten?

  •  Kommunen (als Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts),
  • Private Bauherren, sofern keine Möglichkeit zum steuerlichen Betriebskostenabzug besteht.

3. Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Kosten

  • Privater Bereich: über 5.000 €
  • Kommunaler Bereich: über 10.000 €

4. Förderhöhe

Die denkmalfachlichen Kosten archäologischer Ausgrabungen sollen unter den genannten Voraussetzungen – und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – bezuschusst werden.

5. Voraussetzungen

Zusätzlich zu den bereits genannten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme wurde gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis durchgeführt.
  • Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem BLfD – Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt.
  • Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.

Hinweis: Für den Zuwendungsbereich archäologischer Ausgrabungen ab 01.05.2025 gilt die Sonderregelung, dass die zuwendungsrechtliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZB) als allgemein erteilt gilt. Es gibt insoweit also keine gesonderte Zustimmung zum VZB mehr.

6. Wie läuft das Antragsverfahren?

Die Förderung kann

  • nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation
  • über das zu diesem Zweck in Vorbereitung befindliche Online-Verfahren im Bayern-Portal

beantragt werden.

Für Ausnahmefälle, in denen die Nutzung des Online-Verfahrens nicht zumutbar erscheint, werden wir nach der Bereitstellung des Online-Verfahrens die Anforderung eines Formblatts ermöglichen.

Im Rahmen des Online-Verfahrens sind folgende Dokumente hochzuladen:

  • die Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde,
  • die Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
    o   Personalkosten für Feldarbeiten,
    o   Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
    o   weitere Nebenkosten,
    o   ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden.

7. Weitere Informationen

Förderungsinteressierte, die von uns über die Bereitstellung des Online-Verfahrens zur Antragstellung informiert werden wollen, können sich für eine diesbezügliche Informationsemail an die u. g. E-Mail-Adresse wenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bodendenkmalförderung unter: zuschuss@blfd.bayern.de