Denkmalliste Baudenkmäler, städtebauliches Erbe und Welterbe (Bau)
Die Kernaufgabe des Referats ist die Erfassung der Baudenkmäler für die Bayerische Denkmalliste. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Fachgebieten der Kunstgeschichte und der Geschichtswissenschaften arbeiten hierfür kontinuierlich an der Erfassung und Vermittlung des bayerischen Bau- und Kunstdenkmalbestands.
Auch in Bayern steht die Erfassung der Denkmäler am Anfang des staatlichen Denkmalschutzes und der staatlichen Denkmalpflege. Bereits König Ludwig I. erteilte 1835 den Auftrag, ein Verzeichnis der Denkmäler seines Königreichs zu erstellen. Er hat mit der „Generalinspection der plastischen Denkmale des Reiches“ auch den Grundstein für den Denkmalschutz in Bayern gelegt. Unterschiedliche Erfassungsinitiativen und die Sorge um den Verlust der baulichen Geschichtsquellen mündeten schließlich 1908 in die Gründung des Königlichen Generalkonservatoriums. 1972, ein Jahr vor Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, begann die erste bayernweite Denkmalerfassung nach 1945, die bis heute die Grundlage der Bayerischen Denkmalliste bildet.
DIE BAYERISCHE DENKMALLISTE
Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis aller bekannten Denkmäler. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 legt in Artikel 2 fest, dass die Denkmalliste von jedermann einsehbar sein muss. Deswegen gehört auch das Vermitteln zu unseren Aufgaben: Dazu dient nicht zuletzt der Bayerische Denkmal-Atlas. Er informiert online mit Karten, Fotos und Kurzbeschreibungen tagesaktuell über die Bau- und Bodendenkmäler in Bayern. Derzeit sind rund 109.000 Baudenkmäler, darunter 880 Ensembles und etwa 50.000 Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen.
Die Denkmalliste wird laufend aktualisiert. Dies bedeutet ein ständiges Prüfen. Besitzt ein bislang nicht als Baudenkmal erkanntes Gebäude Denkmaleigenschaft? Wenn ja wird es als Baudenkmal nachgetragen. Oder ist die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage noch gegeben? Wurde sie evtl. zu stark verändert oder stark überformt? Wenn ja, ist die Streichung eines Denkmals aus der Denkmalliste möglich und auch notwendig.
WAS IST EIN DENKMAL?
Was ein Denkmal ist, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ Erfüllt zum Beispiel ein Gebäude diese Kriterien, ist es ein Denkmal – ganz unabhängig davon, ob es auch formell in die Denkmalliste eingetragen ist.
Das Referat prüft, ob die Kriterien von Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird das Objekt in die Denkmalliste eingetragen. Die jeweilige Kommune wird anschließend darüber informiert, um das so genannte Benehmen herzustellen. Sie hat nach Erhalt des Schreibens mit der ausführlichen Begründung der Denkmaleigenschaft mehrere Wochen Zeit, fachliche Korrekturen und/oder Einwände mitzuteilen, die vom Landesamt wiederum geprüft werden; anschließend ist das Benehmensverfahren abgeschlossen.
STÄDTEBAULICHES ERBE
Im Fokus der Untersuchungen im Referat stehen das historische Dorf und die historische Stadt. Um deren Strukturen vertieft zu erfassen, werden die Instrumente der städtebaulich-denkmalpflegerischen Untersuchung und des Denkmalpflegerische Erhebungsbogens eingesetzt.
Untersuchung für Städte/Stadtquartiere
Die vertiefte städtebaulich-denkmalpflegerische Untersuchung (SDU) ist ein Analyse- und Vermittlungsinstrument, das als Fachbeitrag zur Stadtentwicklungsplanung eingesetzt wird. Sie besteht aus einem Textteil, einem Kartenteil und einer Fotodokumentation und dient zur Unterstützung bei Stadtsanierungen, zur Vorbereitung städtebaulicher Wettbewerbe oder als Entscheidungsgrundlage bei allen Maßnahmen in historisch geprägten Stadtteilen. Dargestellt werden können der gesamte historische Stadtkern oder einzelne historisch geprägte Quartiere. Neben Denkmälern werden auch stadtbildprägende und deshalb erhaltenswerte und strukturprägende Gebäude sowie Straßenräume, Platzräume, Grün- und Freiräume, aber auch historisch bedeutsame Wasserflächen und Wasserläufe und auf Wunsch wichtige Blickbeziehungen kartiert.
Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen
Der Denkmalpflegerische Erhebungsbogen (DEB) ist ein Analyse- und Vermittlungsinstrument, das in der Dorferneuerungsplanung eingesetzt wird. Neben den eingetragenen Baudenkmälern stellt der DEB auch die ortsbildprägenden und deshalb erhaltenswerten Gebäude sowie die historisch geprägten Strukturen eines Dorfs in Text, Bild und Karte dar. Damit bildet er eine verlässliche Basis, um die heutige mit der historischen Ortsentwicklung in Einklang zu bringen. Zugleich ist er ein Baustein für die vertiefte Wahrnehmung der lokalen Identität.
WELTERBE BAU
Die Mitarbeitenden betreuen fachlich das Auswahlverfahren zur Fortschreibung der Vorschlagsliste für das bauliche UNESCO-Weltkulturerbe Welterbestätten in Bayern, koordinieren die Bewerbungen möglicher zukünftiger Welterbestätten in Bayern, beraten bestehende Welterbestätten in Fragen des Welterbe-Managements sowie des Monitorings und wirken an der Vernetzung bestehender Welterbestätten mit. Zudem vertreten sie fachliche Aspekte der bayerischen Welterbestätten in nationalen und internationalen Gremien.
Im Sachgebiet Welterbe werden auch die Projekte für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) betreut. Im Jahr 2024 wurde das aus 17 transnationalen Einzelstätten bestehende und im Referat betreute Projekt „Cisterscapes – Cistercian landscapes connecting Europe“ mit dem Siegel ausgezeichnet.
KUNSTDENKMÄLER VON BAYERN (Grossinventar Bamberg)
Die Publikationsreihe „Die Kunstdenkmäler von Bayern“ (sog. Großinventar) besteht seit mehr als 100 Jahren. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat Bände zur Stadt Landsberg am Lech, zu den Domen von Augsburg und Regensburg sowie zum jüdischen Friedhof in Georgensgmünd erarbeitet; im Aufbau ist die denkmalpflegerische Gesamtdarstellung Bambergs. Die tiefgreifende Analyse und Dokumentation der UNESCO-Welterbestadt umfasst bereits acht Bände; fünf weitere sind in Arbeit.