Gleichstellung

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Diese Forderung der Bayerischen Verfassung wurde mit dem am 24. Mai 1996 vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGIG) für den Bereich des öffentlichen Dienstes auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Amtsleitung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege bekennt sich nachdrücklich zum Ziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern. Ziel des Gesetzes ist es u. a.

  • die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
  • für alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
  • auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
  • die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.

Als erste Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen steht allen Beschäftigten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die Gleichstellungsbeauftragte/der Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung. Sie unterstützt und berät bei beruflich auftretenden gleichstellungsrelevanten Fragen und Anliegen, gibt Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz, unterstützt bei der Durchsetzung und Sicherung der Chancengleichheit, und berät bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Den Gender Equality Plan des Landesamtes für Denkmalpflege nach den Förderrichtlinien der Europäischen Union finden Sie hier.