Querschnittsaufgaben
Zu den Querschnittsaufgaben der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege gehören auch Nischenthemen der Denkmalpflege. Spezialisierte Kolleginnen und Kollegen sind hier Ihre Ansprechpersonen.
QUERSCHNITTSAUFGABEN
BARRIEREFREIHEIT
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Barrierefreiheit gewinnt als Bauaufgabe immer mehr an Bedeutung. Barrieren an einem Baudenkmal abzubauen erfordert eine individuelle Planung und Mut zu ungewöhnlichen Lösungen. Dabei gilt – wie bei anderen Anpassungen an heutige Bedürfnisse auch – die Rücksichtnahme auf den wertvollen historischen Baubestand. Das Landesamt versucht zwischen den beiden Anliegen zu vermitteln und Wege und Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Machbaren aufzuzeigen.
BAUFORSCHUNG
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Aufgabe der Bauforschung ist es, die Konstruktion, die Gestaltung und die Nutzung eines Gebäudes zu erforschen und so das Bauwerk als geschichtliche Quelle zu erschließen. Die Ergebnisse sind eine wichtige Bewertungsgrundlage sowohl für den Denkmalwert eines Gebäudes als auch für seine Instandsetzung. Sie bilden die Grundlage für eine schonende und zugleich kostengünstige Instandsetzung des Denkmals. Die Untersuchung von Gebäuden führen externe Spezialisten für Bauforschung durch. Die Referenten für Bauforschung am Landesamt definieren die Aufgaben und begleiten die Untersuchungen. In Sonderfällen übernehmen sie auch selbst Bauforschungen an Denkmälern.
Wichtige Methoden der Bauforschung sind die Bauaufnahme und die Dendrochronologie: Die Bauaufnahme ist die beste Möglichkeit, ein Bauwerk zu erfassen. Das Gebäude wird dabei genau vermessen und in maßstäblichen Plänen mit allen Details gezeichnet und dokumentiert. Die Dendrochronologie ermöglicht es, über Bohrkerne, die aus Holzbauteilen gezogen werden, jahrgenau das Alter des verbauten Holzes zu bestimmen. So können Rückschlüsse auf das Alter eines Gebäudes gezogen werden.
BRANDSCHUTZ
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Denkmalschutz und Denkmalpflege wollen Denkmäler als kulturhistorische Zeugnisse bewahren. Brandschutzmaßnahmen beugen der Ausbreitung von Feuer und Rauch vor und ermöglichen die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten. Denkmalschutz und Brandschutz miteinander in Einklang zu bringen, erfordert ein abgestimmtes Nutzungskonzept und eine fachgerechte Planung.
Eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Denkmalbehörden ist bei Fragen des Brandschutzes unabdingbar. Ziel ist ein denkmalgerechtes Brandschutzkonzept, bei dem Eingriffe in den historischen Baubestand minimiert werden.
BÜRGERPORTAL DENKMALPFLEGE
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Das Bürgerportal Denkmalpflege ist Schnittstelle zwischen bürgerschaftlicher und staatlicher Denkmalpflege – für Stiftungen, Vereine, Institutionen und Initiativen in Bayern.
ENERGETISCHE ERTÜCHTIGUNG
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Maßnahmen zur sinnvollen Energieeinsparung sind an nahezu jedem denkmalgeschützten Gebäude möglich. Allerdings sind hierfür ein besonders behutsames Vorgehen, eine fachgerechte Planung und individuelle Konzepte erforderlich. Standardlösungen, die für Neubauten gedacht sind, sind für denkmalgeschützte Gebäude in den meisten Fällen nicht geeignet; im Gegenteil – meist haben sie erhebliche negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und die wertvolle historische Bausubstanz. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht daher für Einzelbaudenkmäler und Bestandsbauten im Ensemble umfangreiche Ausnahmen vor.
Bei der energetischen Ertüchtigung von Baudenkmälern sind die frühzeitige Beteiligung der Denkmalbehörden und die denkmalfachliche Beratung von großer Bedeutung.
JÜDISCHES ERBE
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Der Freistaat Bayern besitzt ein reiches jüdisches Erbe. Die ersten Hinweise auf jüdisches Leben stammen noch aus der Römerzeit. Im Mittelalter siedelten sich jüdische Gemeinden vorwiegend in den Städten an, mit Beginn der Neuzeit wichen sie auf ländliche Regionen aus. Nachdem Juden 1861 im Königreich Bayern die vollen Bürgerrechte erhalten hatten, wuchsen die städtischen Gemeinden an, bis das jüdische Leben während der NS-Zeit fast vollständig unterging.
Heute ist es eine wichtige Aufgabe der Denkmalpflege, die baulichen Zeugnisse der jüdischen Vergangenheit zu erkennen, zu erforschen und ihre Eigentümer umfassend über deren Besonderheiten zu informieren. In der Folge ist der verantwortungsvolle Umgang mit diesem oftmals unbequemen Erbe ein wesentliches Ziel der Beratung. Dies betrifft neben Synagogen auch Friedhöfe, rituelle Tauchbäder, jüdische Wohnhäuser und Schulen, koschere Metzgereien und andere Einrichtungen der ehemaligen Kultusgemeinden.
GÄRTEN
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Historische Gärten und Parks von Schlössern, Klöstern, Wohnhäusern, aber auch Bauern- und Bürgergärten, Kurgärten, Friedhöfe und Alleen – als Gartendenkmäler werden sie gepflegt und erhalten. Instandsetzung und Pflege des historischen Grüns, das sich im Lauf der Jahreszeiten und der Jahre ständig verändert, sind die Aufgaben der Gartendenkmalpflege.
Schutz und Pflege von denkmalgeschützten historischen Gartenanlagen liegen, wie dies auch für Bau- und Bodendenkmäler gilt, im öffentlichen Interesse. Wenn denkmalgeschützte Gärten oder Parkanlagen verändert werden sollen, ist dafür eine denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät bei der Pflege von historischen Gartenanlagen und begleitet ihre Instandsetzung. Grundlage gartendenkmalpflegerischer Maßnahmen sind Instandsetzungs- und Pflegekonzepte, sogenannte Parkpflegewerke.
GLAS
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Die fachliche Unterstützung bei Planung, Instandsetzung und Pflege von Glas am und im Baudenkmal ist die Aufgabe der Denkmalpflege im Bereich Glas. Hierzu gehören Kunst- und Bleiverglasungen vom Mittelalter bis zur Moderne, Glasgemälde, Betonglasfenster und viele andere Arten architekturgebundener Verglasung. Auch Konstruktionen aus Glas wie Gewächshäuser und Wintergärten, Objekte aus Glas sowie historische Fensterverglasungen und Spiegel zählen dazu. Ein wesentlicher Aspekt des denkmalpflegerischen Auftrags ist die fachgerechte Konzeption von Schutzverglasungen. Sie schützen historisches Glas, beispielsweise gegen Witterungseinflüsse oder mechanische Beschädigungen.
ORGELN
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Orgeln sind Klang- und Kunst-, vor allem aber Technikdenkmäler. Als Musikinstrument spiegeln sie die Klangvorstellungen ihrer Zeit und ihres Erbauers wider; jede Orgel hat ein ganz spezifisches Klangkonzept. Ihre kunstvollen Gehäuse machen Orgeln zu einem wesentlichen Bestandteil eines Raumes und seiner Ausstattung; zugleich sind sie komplizierte technische Apparate. Im Laufe der Jahrhunderte sind höchst unterschiedliche Systeme entstanden, die jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprachen.
Grundlage für eine Orgelinstandsetzung ist eine genaue Bestandsaufnahme. Zustand und Schäden werden exakt dokumentiert. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch die Bau- und Veränderungsgeschichte des Instruments erfasst: Sie macht das gesamte Wissen über die Orgel, ihren Erbauer und die Veränderungen am Instrument nachvollziehbar. Die Instandsetzung historischer Orgeln übernehmen qualifizierte und erfahrene Fachfirmen.
Ziel ist es, Technik, Klang und Gestaltung historischer Orgeln aus allen Epochen – von der Renaissance bis in die 1970er-Jahre – ganzheitlich zu bewahren.
SICHTBETONINSTANDSETZUNG
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Bauten der Nachkriegsmoderne und der jüngeren Vergangenheit rücken zunehmend in den Fokus der Denkmalpflege. Sie entsprechen inzwischen der Definition des Denkmalschutzgesetzes, der zufolge ein Denkmal „aus vergangener Zeit“ stammen muss. So gehört die denkmalgerechte Instandsetzung von Sichtbetonarchitektur genauso zum Arbeitsfeld der Bau- und Kunstdenkmalpflege wie die Restaurierung von Bogenbrücken oder Stützmauern aus Stampfbeton. Ziel ist der möglichst authentische Erhalt des einmaligen Charakters der Betonoberfläche.
TASK FORCE DENKMALPFLEGE
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Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, Behörden, Vereine und weitere Einrichtungen bemühen sich tagtäglich und meistens erfolgreich um den Erhalt unseres baulichen Erbes. Dennoch gibt es Baudenkmäler, die aus unterschiedlichen Gründen akut vom Verfall bedroht sind: in Bayern existieren derzeit rund 3.500 solcher Fälle. Jedes Einzelne dieser gefährdeten Kulturdenkmäler ist als Kunstwerk, als Zeitzeuge und Geschichtenerzähler unersetzbar.
Die „Task Force Denkmalpflege“ widmet sich ausdrücklich diesen akut gefährdeten Baudenkmälern. Sie erfasst und dokumentiert den bedrohten Bestand, analysiert die Gefährdungslage und entwickelt kreative und lösungsorientierte Strategien zur Rettung – als Ergänzung zur klassischen Bau- und Kunstdenkmalpflege. Mit diesen besonderen Kenntnissen steht die Task Force auch im engen Austausch mit der bayerischen Landespolitik, um die Rahmenbedingungen für den Erhalt von Baudenkmälern zu verbessern: künftig sollen weniger Denkmäler verloren gehen.
TRAGWERKSPLANUNG
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Bei denkmalpflegerischen Maßnahmen sind häufig Fragen zu lösen, die das historische Tragsystem eines Gebäudes betreffen. Ursachen für statisch-konstruktive Probleme können Schäden und Mängel wie Verformungen, Verlust an Bausubstanz, Gründungsprobleme oder unsachgemäße Eingriffe in das Gefüge sein. Genauso häufig führen veränderte Nutzungsanforderungen zu einer erhöhten Belastung von historischen Tragwerken. Aufgabe der Tragwerksplanung in der Denkmalpflege ist es, für jedes Denkmal die passende Lösung zu finden, den wertvollen historischen Bestand bestmöglich zu erhalten und behutsam zu ertüchtigen. Die frühzeitige Abstimmung mit den Denkmalbehörden ist bei der Tragwerksplanung von größter Bedeutung.