Barrierefreiheit

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.blfd.bayern.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar:


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

·        Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte

·        HTML-Strukturelemente für Überschriften

·        Umsetzung der Inhaltsseiten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache

·        Einige Elemente, insbesondere sog. Akkordeons, durchbrechen die Überschriften-Hierarchie und werden somit nicht korrekt zugeordnet.

·        In der responsiven Ansicht und bei einem erweiterten Zeichenabstand brechen Texte mit langen Wörtern nicht oder falsch um. Ebenso brechen Links nicht korrekt um. Sie sind aber bedienbar, auch wenn sie nicht komplett angezeigt werden.

·        Das mobile Menü ist mit Bedienungshilfen schwer bedienbar.

·        Die auf der Website verlinkten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.11.2024 auf Basis einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 (europa.eu) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2024 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.blfd.bayern.de aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter kommunikation@blfd.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München

Telefon: +49 89 2114-0
E-Mail: kommunikation@blfd.bayern.de


Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BayEGovV: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Digitalisierung - Barrierefreiheit nach BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv​@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html