Zeichen setzen
Um das kulturelle Erbe einer Region oder eines Landes zu bewahren, braucht es Menschen, die sich dafür einsetzen – mit Leidenschaft und Überzeugung. Dabei sind Ausdauer, Kreativität und oftmals auch finanzieller Einsatz erforderlich. Mit der Verleihung der Denkmalschutzmedaille wird dieses denkmalpflegerische Engagement gewürdigt und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen.
Die Denkmalschutzmedaille
Mit der Denkmalschutzmedaille werden seit 1978 besondere Verdienste in der Bau-, Kunst- und Bodendenkmalpflege in Bayern gewürdigt. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht die Auszeichnung einmal im Jahr gemeinsam mit dem BLfD an Personen und Institutionen, die sich in besonderer Weise um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient gemacht haben – sei es für die Instandhaltung von Bau- oder Bodendenkmälern, als Eigentümer ebenso wie ehrenamtlich, oder für die Denkmalvermittlung, beispielsweise als Journalist, Regisseur oder Autor.
In unserer Broschüre zur Denkmalschutzmedaille stellen wir Ihnen alle Preisträgerinnen und Preisträger dieses Jahres vor. Die Broschüren der vergangenen sieben Jahre können Sie über die Links links oben als PDF herunterladen.
Hier gelangen Sie zur Berichterstattung über die Verleihung der Denkmalschutzmedaille 2024.
WIE KANN MAN SICH BEWERBEN?
Für die Denkmalschutzmedaille muss man vorgeschlagen werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege koordiniert alle Vorschläge, trifft eine Vorauswahl und gibt diese an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weiter, das letztendlich über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet.
Vorschlagsberechtigt sind: die Regierungspräsidenten, die Bezirkstagspräsidenten und die Bezirksheimatpfleger, der Bayerische Landesverein für Heimatpflege, der Bayerische Bauernverband sowie die Bistümer und die evangelisch-lutherische Landeskirche. Diese bittet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einmal im Jahr um Vorschläge.
In der Regel informieren die Regierungen die Unteren Denkmalschutzbehörden über die Möglichkeit, Personen und Projekte vorzuschlagen. Diese sammeln die Vorschläge aus ihren Kommunen und geben sie dann an die vorschlagsberechtigten Regierungspräsidentinnen und -präsidenten weiter, sodass diese die Vorschläge aus den verschiedenen Bezirken jeweils gebündelt beim Landesamt für Denkmalpflege einreichen können.
Vorschläge von Personen, die nicht zum Kreis der Vorschlagsberechtigten zählen, können nicht berücksichtig werden. Sie können aber der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde Personen und Projekte vorschlagen. Diese können die Vorschläge dann an die jeweiligen Regierungspräsidentinnen und -präsidenten weitergeben.
Unterlagen zum Download:
In der Regel erhalten die Preistragenden ihre Medaillen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Alten Münze in München. In Zeiten der Pandemie war das anders: 2020 und 2021 wurden sie den Preistragenden vor Ort in ganz Bayern übergeben. Klicken Sie auf das Foto, um die Filme der Übergaben zu sehen.