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Kommunale Bauleitplanung

Die Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen ist für Städte und Gemeinden ein wichtiges Instrument der Weiterentwicklung. Um zu vermeiden, dass unbekannte Bodendenkmäler, Bau- und Kunstdenkmäler zu einem schwer kalkulierbaren Zeit- und Kostenfaktor werden, sollten die Belange der Denkmalpflege frühzeitig berücksichtigt werden. Für eine denkmalverträgliche Planung ist die Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein erster wichtiger Schritt – und zwar noch vor Befassung der kommunalen Gremien.


PLANUNGSVERFAHREN

Die Bearbeitung aller raumübergreifenden Planungen wird mithilfe verschiedener Abteilungen gemeinsam koordiniert. Insbesondere alle formellen und informellen kommunalen Planungsverfahren, an denen das Landesamt als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird. Kommunen erhalten damit fristgerecht abgestimmte Stellungnahmen zu allen betroffenen Denkmalfragen.

Bitte senden Sie Unterlagen zu Planungsverfahren wie Regionalpläne, Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne an: beteiligung@blfd.bayern.de

BROSCHÜRE ZUR KOMMUNALEN BAULEITPLANUNG

Zur kommunalen Bauleitplanung und dem Umgang mit Bodendenkmälern ist im Mai 2018 die Broschüre Bodendenkmäler in Bayern – Hinweise für die kommunale Bauleitplanung erschienen. Sie finden in der linken Spalte als E-Paper. Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Belange der Bodendenkmalpflege im Zusammenhang mit der kommunalen Planung.

Gerne senden wir Ihnen diese Broschüre auch per Post zu. Bestellen Sie diese unter folgender E-Mail Adresse: publikationen@blfd.bayern.de