Konservierung und Dendroarchäologie in der Bodendenkmalpflege
Das Referat Bewegliche Bodendenkmäler und Dendrolabor ist zuständig für den Erhalt archäologischer Funde ab der Ausgrabung bis zur Abgabe an eine sammelnde Institution. Für die flächendeckende Betreuung der Funde aus ganz Bayern sind wir mit vier Werkstätten, dem Dendrolabor, einer Projektwerkstatt sowie zwei Funddepots in München, Bamberg, Regensburg und Thierhaupten vertreten.
Rund um den Fund
Der dauerhafte Erhalt der geborgenen Funde als geschichtliche Quellen mit allen Informationen zu Herstellung, Gebrauch und Kontext hat für die Bodendenkmalpflege Priorität. Das Aufgabenspektrum der Restauratorinnen und Restauratoren umfasst dabei vorrangig die Prävention bereits ab dem Zeitpunkt der Auffindung und die sich anschließende Konservierung. Aufgrund der stetig wachsenden Fundmenge ist die kompetente Fachberatung rund um den Fund für alle externen Partner wie Grabungsfirmen, freiberufliche Restauratorinnen und Restauratoren oder Fundeigentümerinnen und -eigentümer ein wesentlicher Teil unserer Arbeit.
Neben der Konservierung bleiben restauratorische Eingriffe auf ein Minimum beschränkt. Sie dienen dazu, den Fund in seiner ganzen Tiefe für eine wissenschaftliche Auswertung nutzbar zu machen oder für Ausstellungen vorzubereiten. Neben exemplarischen Einzelstücken können in der Münchner Projektwerkstatt des Landesamtes auch ganze Fundkomplexe restauratorisch betreut werden, etwa in Verbindung mit wissenschaftlichen Auswertungen oder Ausstellungsprojekten. Voraussetzung hierfür ist die Kooperation mit einem externen Partner, der die Kosten für die Restaurierung übernimmt.
HOLZ UND ORGANISCHES MATERIAL
Unter besonderen Bedingungen erhalten sich im Boden sogar Holz und andere organische Materialien wie Textil, Leder oder Geflechte über Jahrtausende. Für das Datieren und Untersuchen von archäologischen Hölzern steht das Labor für Dendroarchäologie in Thierhaupten zur Verfügung.
Die Konservierung organischer Materialien und Reste aus Ausgrabungen ist ein Arbeitsschwerpunkt der Werkstatt in Bamberg.
DIE FRAGE DES EIGENTUMS
Die Klärung von Eigentumsfragen und die Ermittlung eines dauerhaften Verbleibortes ist ein weiteres Arbeitsgebiet des Referates. In Bayern liegt das Eigentumsrecht an Funden nach § 984 BGB zunächst zu gleichen Teilen in der Hand des Grundstückseigentümers und des Veranlassers der archäologischen Ausgrabung (Finderanteil). Funde in staatlichem Eigentum gehen nach der konservatorischen Versorgung an die Archäologische Staatssammlung in München über. Die Staatssammlung für Anthropologie und Paläoanatomie in München übernimmt alle menschlichen Knochen und tierischen Reste, die bei Ausgrabungen geborgen werden.