Rachelburg
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Denkmalliste Bodendenkmäler, Kulturlandschaftserfassung

Als Kernaufgabe erfasst das Referat die Bodendenkmäler für die Bayerische Denkmalliste. Dafür werten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Fachbereich Archäologie kontinuierlich neue Informationen zu den bayerischen Bodendenkmälern aus.

Die Anfänge der archäologischen Inventarisation liegen im 19. Jahrhundert. Bereits 1808 wurde durch königlichen Erlass eine Anzeigepflicht für Altertümer eingeführt, deren Erfassung aber vor allem den historischen Vereinen oder regionalen Sammlungen oblag. 1879 bis 1881 wurde mit der „Prähistorischen Karte von Bayern“ erstmals eine Zusammenschau aller damals bekannten Fundplätze veröffentlicht. Seitdem wird die Denkmalliste systematisch präzisiert, fortgeschrieben und um neu erkannte Bodendenkmäler ergänzt. Das Referat führt hierzu alle jemals in Bayern erhobenen Informationen zu archäologischen Fundplätzen zusammen und stellt dieses Wissen der Öffentlichkeit digital über den Bayerischen Denkmal-Atlas zur Verfügung.


DIE BAYERISCHE DENKMALLISTE

Für alle bekannten Denkmäler ist die Bayerische Denkmalliste das nachrichtliche Verzeichnis. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 legt in Artikel 2 fest, dass die Denkmalliste von jedem eingesehen werden kann. Deswegen gehört auch das Vermitteln zu unseren Aufgaben: Hierzu dient besonders der Bayerische Denkmal-Atlas. Er informiert online mit Karten, Fotos und Kurzbeschreibungen tagesaktuell über die Bau- und Bodendenkmäler in Bayern. Derzeit sind rund 109.000 Baudenkmäler, darunter 880 Ensembles, und etwa 50.000 Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen.

Da neue Entdeckungen unseren Kenntnisstand laufend erweitern, ist die Denkmalliste nicht statisch, sondern wird fortwährend aktualisiert. Besitzt beispielsweise ein neu entdeckter archäologischer Fundplatz Denkmaleigenschaft? Wenn ja, wird er als Bodendenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Oder ist die Denkmaleigenschaft eines altbekannten Bodendenkmals noch gegeben? Wenn nein, muss es aus der Denkmalliste gestrichen werden. Das ist z. B. dann notwendig, wenn keine archäologischen Strukturen (Befunde) mehr im Boden erhalten sind, weil das Bodendenkmal inzwischen komplett ausgegraben wurde.

Grabhügel Dittenheim
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WAS IST EIN BODENDENKMAL?

Was ein Bodendenkmal ist, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ Zur Unterscheidung von Baudenkmälern ist dort festgelegt, dass Bodendenkmäler bewegliche und unbewegliche Denkmäler sind, die sich im Boden befinden oder befanden. Für die frühe, schriftlose Geschichte Bayerns sind sie die einzigen Quellen; zugleich tragen sie als objektive materielle Geschichtszeugnisse wesentlich zur Erforschung jüngerer Zeitepochen bei.

Das Referat prüft, ob ein archäologischer Fundplatz die Kriterien von Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Ist dies der Fall, wird der Fundplatz in die Denkmalliste eingetragen. Neben der Information der Öffentlichkeit über den Denkmalbestand, vor allem durch den Bayerischen Denkmal-Atlas, gehört auch die Benehmensherstellung zu den Aufgaben des Referats. Hierzu wird die jeweilige Kommune über neu entdeckte Bodendenkmäler im Gemeindegebiet informiert und kann soweit erforderlich fachliche Korrekturen mitteilen. Diese werden vom Landesamt wiederum geprüft, bevor das Benehmen hergestellt wird.

Die wenigsten Bodendenkmäler werden erst bei bauvorgreifenden Ausgrabungen oder durch Zufallsfunde entdeckt. In vielen Fällen ist ihre Kenntnis einer gezielten Prospektion zu verdanken, zum Beispiel durch die Auswertung von Luftbildern oder digitalen Geländemodellen. Vor allem aber liefern systematisch aufgesammelte Oberflächenfunde, die von ehrenamtlich Engagierten dem BLfD gemeldet werden, wichtige Hinweise auf zuvor unbekannte Bodendenkmäler.

Grabenwerk Irl
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EHRENAMT IN DER BODENDENKMALPFLEGE

In Bayern hat das ehrenamtliche Engagement für die Bodendenkmalpflege eine lange Tradition. Privatpersonen, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger sowie Arbeitskreise und Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für die Erfassung, Erhaltung und Vermittlung unseres archäologischen Erbes. Mehrere Mitarbeitende des Referats kümmern sich ausschließlich um die Belange der ehrenamtlich für die Bodendenkmalpflege Engagierten. Sie informieren, beraten und unterstützen Projekte und nehmen Meldungen von Bodendenkmälern entgegen.

Mehr hierzu erfahren Sie unter Ehrenamt & Engagement.

KULTURLANDSCHAFTSERFASSUNG

Die Kulturlandschaftserfassung beschäftigt sich mit der Kulturlandschaft als Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen den naturräumlichen Gegebenheiten und der menschlichen Einflussnahme auf die Umwelt im Lauf der Geschichte. Auch obertägig sichtbare Bodendenkmäler sind raumwirksame Teile der gewachsenen Kulturlandschaft.

Die heutige Kulturlandschaft ist sehr häufig noch von vielen historischen Elementen und Strukturen geprägt, die zum Teil bereits seit Jahrhunderten ihre Funktion erfüllen, teilweise aber auch durch einen Wandel der Wirtschaftsweise funktionslos geworden sind. Die Kulturlandschaftserfassung hat die Aufgabe, solche Elemente und Strukturen zu erfassen, zu dokumentieren und zu bewerten; dies erfolgt datenbankgestützt in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V.

Mehr hierzu erfahren sie hier: www.kulturlandschaftsforum-bayern.de

Die Kulturlandschaftserfassung ist ein Hilfsmittel für alle Ebenen der räumlichen Planung – von der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Flurneuordnung über die Flächennutzungsplanung bis zur Regionalplanung, um die geschichtliche Prägung der Landschaft für künftige Generationen bestmöglich zu erhalten.