Bundesförderungen

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege sind in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit der Länder grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Bundeslandes. In enger Zusammenarbeit mit den Ländern beteiligt sich der Bund unter der Leitung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zugleich mit beträchtlichen Mitteln am Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler in ganz Deutschland. Förderungen durch den Bund müssen stets kofinanziert werden. Das heißt, neben Bundesmitteln müssen mit bestimmten Auflagen stets auch die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer selbst, das Bundesland und/oder die Kommune sowie ggf. weitere Fördermittelgeber an der Finanzierung beteiligt sein.

Bei der BKM existieren für deutsche Denkmäler u. a. die folgenden Bundesförderprogramme sowie weitere Förderressourcen aus dem Bundeshaushalt:

Denkmalschutz-Sonderprogramme (DS)

Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland (KulturInvest)

Haushaltsmittel für Einzelvorhaben (gemäß RZBau-Richtlinien)

Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)

National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)

Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)

Die erfolgreiche Sanierung von Schloss Weissenstein in Pommersfelden bei Bamberg wurde durch bayerische Landesmittel und NWK-Bundesfördermittel mitfinanziert.
© gemeinnützige Stiftung Schloss Weissenstein


Die Abwicklung der Denkmalschutz-Sonderprogramme in Bayern erfolgt, stellvertretend für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK), durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München. Daher haben wir im Folgenden weiterführende Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen für Sie zusammengestellt. Beachten Sie zum Thema bitte auch die Rubriken ‚Weiterführende Informationen‘ sowie ‚Downloads und Links‘ auf dieser Webseite.

Denkmalschutz Sonderprogramme – DS

Für welches Denkmal kommt eine Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes grundsätzlich in Frage?

Wie werden die Fördermittel der Denkmalschutz-Sonderprogramme verteilt?

In welchem Umfang können für Ihr konkretes Projekt Fördermittel der Denkmalschutz-Sonderprogramme gewährt werden?

Wie läuft das Antragsverfahren im Rahmen der Denkmalschutz-Sonderprogramme ab?

Wie läuft die Abwicklung von Fördermittel-Zuweisungen im Rahmen der Denkmalschutz-Sonderprogramme ab?

Wichtige Termine/Fristen

Die Bayerische Staatsoper in München konnte mit INK-Fördermitteln ihre Bühnenkommunikation modernisieren.
© Foto_Müller

FAQs zu den Anträgen und Zuschüssen der Denkmalschutz-Sonderprogramme

Welche Objekte können gefördert werden?

Wer kann einen Antrag stellen?

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Welche Kosten sind für die Denkmalschutz-Sonderprogramme zuwendungsfähig?

Wie viele Maßnahmen erhalten pro Jahr Zuschüsse aus den Denkmalschutz-Sonderprogrammen?

Wann kann mit der Maßnahme begonnen werden? Welche Fristen sind bei der Antragstellung einzuhalten?

Welche Genehmigungen sind für Maßnahmen an Baudenkmälern erforderlich? Wer erteilt sie?

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizulegen?

Mit wem müssen Sie sich unbedingt vor Baubeginn absprechen?

Welche Rechtsgrundlagen und weitere Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Wann ist der Zuschuss sicher?

Wie lange darf eine Maßnahme dauern?

Wie erfolgt die Auszahlung? Wer prüft die ordentliche Verwendung des Zuschusses?

Welche Dokumente umfasst das Förderverfahren?

Fallen Gebühren oder Verwaltungskosten an?

Die Sanierung der kath. Pfarrkirche St. Magdalena in Kollnburg-Kirchaitnach wurde mit Mitteln aus dem neunten Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS IX) finanziert.
© Foto_Leidl

FRISTEN UND FORMULARE FÜR DIE DENKMALSCHUTZ-SONDERPROGRAMME

Antragsfristen

Antragsformulare

Die Generalsanierung der Benediktinerabtei St. Bonifaz in München wird mit RZBau-Haushaltsmitteln des Bundes gefördert.
© Foto_Müller