Eine aufgehaltene Hand, über der ein Euro-Zeichen schwebt
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Zuschüsse

Förderung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern, die kein Staatseigentum sind, kann das Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege finanzielle Zuschüsse gewähren. Diese Unterstützung richtet sich an Privatpersonen, Kommunen (sog. Gebietskörperschaften) und Kirchen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen; d. h. die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, hängt von der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Anzahl der Anträge und den aktuell verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Bitte beachten Sie, dass wir Zuschüsse nur für Maßnahmen gewähren, die vor ihrer Durchführung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (Zuständigkeit: Landkreis, kreisfreie Stadt, Gemeinde) und uns abgestimmt worden sind.


Weitere Zuschussvoraussetzungen:

Zuschüsse können grundsätzlich beantragt werden, wenn

  • Sie Eigentümer/-in, Besitzer/-in oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige/-r eines Baudenkmals sind,
  • die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen),
  • die sog. „denkmalpflegerischen Mehraufwendungen“, d. h. die Baukosten, die sie bei einem Nicht-Denkmal nicht hätten, folgende Schwellen überschreiten:
    • Kommunen und Kirchen: 25.000 €
    • Andere wie z. B. Privatpersonen: 5.000 €.
  • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z. B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis) vorliegen.
  • die Maßnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege München abgestimmt ist.

Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, sich von den Fachleuten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege beraten zu lassen. Vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein kostenloses Beratungsgespräch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.


Verfahren

Das zweistufige Vorgehen, um ggf. einen Zuschuss zu erhalten:

  • Stufe 1: Kontaktieren Sie Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) und stellen Sie dort Ihren Antrag vorzugsweise online (wenn möglich) oder in Papierform. Die UDB gehört normalerweise zur Verwaltung des Landkreises oder der Stadt, in der Ihr Baudenkmal liegt. Sie besprechen Ihre geplante Maßnahme mit der zuständigen Ansprechperson vor Ort. In der Regel bezieht die UDB das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein.
  • Stufe 2: Stellen Sie Anträge auf Förderung, wenn die denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert sind, grundsätzlich nur über die untere Denkmalschutzbehörde.

Wichtig: Senden Sie keine Formulare oder Anträge direkt an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Die Gebietsreferentinnen und -referenten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege beraten Sie gerne zu weiteren Fördermöglichkeiten aus bayerischen, Bundes- oder auch privaten Stiftungsmitteln.


Antragstellung

Um Ihren Zuschussantrag online einzureichen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Ansonsten können Sie auch das handschriftlich unterschriebene Antragsformular per E-Mail oder postalisch an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde schicken.

WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihren Antrag entweder online oder postalisch ein, aber nicht auf beiden Wegen!