Fundeigentum
Archäologische Funde aus Ausgrabungen sind im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes bewegliche Bodendenkmäler mit hoher landesgeschichtlicher bzw. wissenschaftlicher Bedeutung. Deshalb müssen sie für die Wissenschaft und für die breite Öffentlichkeit langfristig zugänglich sein. Durch konservatorische Betreuung und sachgerechte Aufbewahrung können die Funde dauerhaft erhalten werden und z. B. im Rahmen von Ausstellungen präsentiert werden.
Das Eigentum an archäologischen Funden regelt sich im Freistaat Bayern nach §984 BGB, wobei Finder und Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Das Team Fundeigentum des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ermittelt die Eigentumsverhältnisse von Grabungsfunden.
Wenn also archäologische Funde bei Ausgrabungen auf Ihrem Grundstück geborgen wurden oder Sie Fragen zum Eigentum an archäologischen Funden haben, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie von Eigentumsfeststellung bis zum endgültigen Verbleib der Funde.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Fundeigentum@blfd.bayern.de