Fundstücke Scherben
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Fundeigentum

Archäologische Funde aus Ausgrabungen sind im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes bewegliche Bodendenkmäler mit hoher landesgeschichtlicher bzw. wissenschaftlicher Bedeutung. Deshalb müssen sie für die Wissenschaft und für die breite Öffentlichkeit langfristig zugänglich sein. Durch konservatorische Betreuung und sachgerechte Aufbewahrung können die Funde dauerhaft erhalten werden und z. B. im Rahmen von Ausstellungen präsentiert werden.

Das Eigentum an archäologischen Funden regelt sich im Freistaat Bayern nach §984 BGB, wobei Finder und Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Das Team Fundeigentum des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ermittelt die Eigentumsverhältnisse von Grabungsfunden.

Wenn also archäologische Funde bei Ausgrabungen auf Ihrem Grundstück geborgen wurden oder Sie Fragen zum Eigentum an archäologischen Funden haben, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie von Eigentumsfeststellung bis zum endgültigen Verbleib der Funde.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Fundeigentum@blfd.bayern.de

FAQ zum Fundeigentum in Bayern

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Fundeigentum habe?

Was muss ich tun, wenn ich archäologische Funde entdeckt habe?

Ich habe eine Grabungsfirma mit einer archäologischen Ausgrabung beauftragt, was passiert mit den Funden nach Beendigung der Ausgrabung?

Muss ich aktiv werden, damit das Eigentum an Funden, die dem BLfD übergeben wurden, geklärt wird?

Was geschieht mit den geborgenen Knochen?

Ich würde die Funde gerne der öffentlichen Hand übergeben, kann ich dennoch Teile des Fundkomplexes behalten?

Ich habe ein Teileigentum an den Funden, werden die Funde geteilt?

Ich möchte mein Eigentum an Funden gerne der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, was muss ich tun?